Innerschulische Beratungsstellen

Sollten Sie in schwierigen Lebenssituationen Beratung und Hilfe benötigen, stehen Ihnen innerhalb und außerhalb unserer Schule verschiedene Ansprechpartner zur Verfügung. Scheuen Sie sich nicht, diese Hilfsangebote in Anspruch zu nehmen! Innerhalb der Schule haben Sie die Möglichkeit, sich an die Lehrkräfte, Klassenleiter und die Schulleitung, insbesondere auch an die Verbindungs- und Vertrauenslehrkräfte zu wenden. Die Staatliche Schulberatung wird vertreten durch:

  • Julia Schöne (Schulpsychologin)
  • Franziska Schubert (Beratungslehrerin/kommissarisch)
  • Tuğçe Gündüz (Verbindungslehrerin)

Beratungslehrerin

Die Beratung von Schülern und deren Eltern in den verschiedensten Anliegen gehört zu den wichtigsten Aufgaben jeder Schule. Sie erfolgt in Infomationsabenden der Schule, in Klassenelternversammlungen, im Einzelgespräch mit Lehrern, dem Schulleiter und dem Beratungslehrer.
 
Die Klassenlehrer sowie jeder einzelne Fachlehrer erteilen vorwiegend Auskünfte über den Leistungsstand und das Leistungsvermögen, das Verhalten im Unterricht oder im Klassenverband. 

Die Beratungslehrerin an der Regiomontanus-Schule, Frau Franziska Schubert, kann mit Ihnen besondere Anliegen erörtern oder geeignete beratende Dienste empfehlen.
Sie hilft, wenn Sie unschlüssig über die weitere Schullaufbahn Ihres Kindes sind, wenn Verhaltensauffälligkeiten auftreten oder wenn Lern- und Leistungsstörungen bzw. ein gravierender Leistungsabfall in mehreren Fächern offenbar werden. Beratungsgespräche werden vertraulich behandelt.
 
Sprechstunden von Frau Schubert: Montag von 11:30 Uhr - 14:00 Uhr und nach Vereinbarung per E-Mail.

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Telefon

09561-895600

(Über das Sekretariat)

E-Mail

franziska.schubert@fos.coburg.de

Sprechstunde

Montag:        11:30 - 14:00 Uhr

 

Schulpsychologin und Ansprechpartnerin für Inklusion

Die Schulpsychologin Frau Julia Schöne ist Ansprechpartnerin für alle Themen, die bereits zum Problem geworden sind oder davorstehen, ein Problem werden zu können und meistens etwas mit dem Bereich Schule zu tun haben.

Häufige Themen sind:
• Stress oder Angst, z. B. bei Prüfungen
• Lese-Rechtschreib-Störung
• Lern- und Leistungsschwierigkeiten: Man schreibt schlechte Noten, weiß aber nicht warum
• Motivationsprobleme
• Aufmerksamkeits- und Konzentrationsschwäche
• Soziale Probleme in der Klasse oder mit Lehrerinnen/Lehrern
• Akute Krisen
•Beantragung des Nachteilsausgleichs bei dauerhafter Beeinträchtigung und Unterstützung im Schulalltag

Unsere staatliche Schulpsychologin Frau Schöne ist für Sie da, wenn Sie ein offenes Ohr und Unterstützung bei der Lösung Ihres Themas wünschen. Die schulpsychologische Beratung ist immer freiwillig und beruht auf Ihrer Mitarbeit. Sie ist außerdem vertraulich, d.h. sie unterliegt der Schweigepflicht, und sie ist für Sie immer kostenfrei.

Terminvereinbarung bitte per Email an: julia.schoene@fos.coburg.de

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Telefon

09561-894440

 

Verbindungslehrerin

Frau StRin Tuğçe Gündüz wurde für das Schuljahr 2023/24 neu zur Verbindungslehrkraft gewählt.

Die Verbindungslehrkraft hat zwei große Aufgabenfelder: Sie soll die Schüler beraten und bei Konflikten im Schulleben zwischen den beteiligten Personen vermitteln. Oft werden Verbindungslehrkräfte von Schülern aber auch wegen persönlicher Probleme angesprochen, die mit der Schule nur wenig zu tun haben. 

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Außerschulische Ansprechpartner

Beruf- und Studienberatung der Agentur für Arbeit Coburg

Studium? Duales Studium? Ausbildung?

Was passt zu mir?

Was gibt es da überhaupt? Wo wird das angeboten? Und wie kann es klappen?

Bei allen Fragen rund um Ihre Berufs- und Studienwahl können Sie sich gerne bei mir melden.

 

Ansprechpartnerin:

WIPP9553

Rebecca Bauer
Berufs- und Studienberaterin

Email:        Rebecca.Bauer@arbeitsagentur.de und coburg.berufsberatung@arbeitsagentur.de

Telefon:    09561 93-384 oder 09561-93-0 (Hotline)

Web:         Berufsberatung - Bundesagentur für Arbeit (arbeitsagentur.de)

 

Zusätzlich findet jeden 1. Dienstag im Monat eine Sprechstunde in der Schule statt. Tragen Sie sich dafür gern im Sekretariat in die ausgelegte Liste ein.

Erziehungs-, Jugend- und Familienberatungsstelle des Diakonischen Werks Coburg

Amt für Jugend & Familie Stadt Coburg

  • Ansprechpartner: Reinhold Ehl, Amtsleiter
  • Telefon: 09561-891510
  • Web: www.coburg.de

Amt für Jugend & Familie Landkreis Coburg

Ergänzende, unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Coburg

Onlineangebot für Jugendliche

Sozialpsychiatischer Dienst des Diakonischen Werks e.V.

Beratungsstelle Frauennotruf Coburg

Sozialamt der Stadt Coburg-Servicebüro

Polizeiinspektion Coburg

  • Jugendkontaktbeamter: Jörg Seifert
  • Telefon: 09561-645162

Allgemeine soziale Beratung Caritasverband e.V.

Weitere Hilfe & Beratung bei psychischer Beeinträchtigung

 

Bei uns wird niemand benachteiligt

Informationen zum Nachteilsausgleich und zum Notenschutz: 

Rechtliche Grundlage: Schulordnung für schulartübergreifende Regelungen an Schulen in Bayern (Bayerische Schulordnung – BaySchO) Vom 1. Juli 2016
Verfahrensweise bei einer dauernden Beeinträchtigung zur Gewährung von Individuellen Unterstützungsmaßnahmen, Nachteilsausgleich und Notenschutz an Fachoberschulen und Berufsoberschulen


Verfahrensweise bei Lese-Rechtschreib-Störung

  • Bereits attestierte Lese-Rechtschreib-Störung

Schüler, bei denen bereits eine schulpsychologische Bestätigung der Lese- Rechtschreib-Störung (inkl. Lese-Rechtschreib-Schwäche) für den Besuch der Vorgängerschule vorliegt, beantragen kein neues Gutachten.

  •  Bisher noch nicht attestierte Lese-Rechtschreib-Störung (Erstbegutachtung)

Sofern gravierende Rechtschreibprobleme bereits über einen längeren Zeitraum bestanden haben und bislang keine Attestierung erfolgt ist, muss begründet werden, warum bisher keine Lese- Rechtschreib-Störung bescheinigt wurde.

Zur Begutachtung haben die Betroffenen die Wahl, sich entweder ausschließlich an den zuständigen staatlichen Schulpsychologen zu wenden oder einen Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie aufzusuchen. Sofern ein fachärztliches Gutachten erstellt wird, ist des Weiteren immer auch der zuständige staatliche Schulpsychologe zu konsultieren.

Bei Bestätigung einer Lese-Rechtschreib-Störung führt der Schulpsychologe ein ausführliches Beratungsgespräch mit dem Schüler und ggf. dessen Erziehungsberechtigten, in dem er insbesondere über Individuelle Unterstützungsmaßnahmen, Nachteilsausgleich und Notenschutz informiert. Er erstellt eine schulpsychologische Stellungnahme, welche er anschließend der Schule zuleitet.

Verfahrensweise bei einer dauernden Beeinträchtigung
Schüler mit einer dauernden Beeinträchtigung oder chronischen Erkrankung wird im Rahmen des pädagogischen Ermessens Individuelle Unterstützung gewährt. Die Gewährung von Nachteilsausgleich setzt einen Antrag voraus. Betroffene Schüler und Erziehungsberechtigte erhalten auf Wunsch ein Beratungsangebot zu Individuellen Unterstützungsmaßnahmen, Nachteilsausgleich und Notenschutz; sofern gewünscht kann sowohl vom Betroffenen selbst als auch von der Schule der mobile sonderpädagogische Dienst (MSD) oder ein Schulpsychologe hinzugezogen werden.

Zuständigkeit

Zuständig für die Entscheidung über Nachteilsausgleich und Notenschutz bei dauernder Beeinträchtigung ist der Ministerialbeauftragte für die Berufliche Oberschule und zwar für alle Jahrgangsstufen.

Über Individuelle Unterstützungsmaßnahmen entscheidet die Schule.

Zeugnisbemerkung

Eine Zeugnisbemerkung erfolgt nicht beim Nachteilsausgleich, sondern nur beim Notenschutz, hier aber auch, wenn er nur für Teile des Zeugniszeitraums gewährt wurde. Die Zeugnisbemerkung benennt die nicht erbrachten oder nicht bewerteten Leistungen. Ein Hinweis auf die Beeinträchtigung unterbleibt.

Hier finden Sie die benötigten Formulare zum Nachteilsausgleich: